Eingangs-/Außentüren
Maßnahmen => Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei Fenstern. Türschlösser bzw. Türzylinder dürfen nicht geölt werden! Bei Renovierungsarbeiten dürfen Türfallen, Beschläge, Scharniere und Schlösser nicht mit Beschichtung überstrichen werden.