Dächer im Allgemeinen

Maßnahme => Sowohl bei Flachdächern als auch bei geneigten Dächern soll die Innenbekleidung stetig auf feuchte Flecken kontrolliert werden. Die offen liegende Konstruktion (bei geneigten Dächern die Sparren, Pfetten, Träme, Unterspannbahnen usw.) ist jährlich auf Schäden, z.B. durch Feuchtigkeit und Schädlingsbefall, durch eine fachkundige Person zu untersuchen. 

Dabei sind auch der einwandfreie Wasserablauf in der Dachentwässerung und Abdichtungen sowie Ausstiegsöffnungen zu überprüfen.

Die Sicherheitsausstattung von Dächern sind nach den Angaben des Herstellers und den Vorgaben der ÖNORM B 3417 zu überprüfen.

Das Prüfintervall ist mit dem ausführenden Fachunternehmen abzustimmen. 

Wenn es zu einem Wassereintritt gekommen ist muss die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Funktionstüchtigkeit des Daches durch eine Fachfirma beurteilt werden. 

Eine Reduktion des freien Ablaufquerschnitts durch eine Verunreinigung mit Laub, Nadeln, Blüten oder Bockerln kann zu ernsten Schäden (Hochstauen des Wassers) führen.

Maßnahme => Je nach gewählter Dachkonstruktion und direkter Umgebung des Daches ist die Konstruktion laufend zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reinigen.

Eine jährliche Kontrolle und Reinigung soll durch ein Fachunternehmen erfolgen. In waldreichen Gebieten ist eine häufigere Reinigung erforderlich.

Maßnahme => Wenn entgegen der ursprünglichen Entscheidung das Dachgeschoß nicht auszubauen später ein Ausbau geplant wird, muss eine Planung und Ausführung durch Fachkundige (Holzbau-Meister, Zimmermeister, Tragwerksplaner, Bauphysiker) erfolgen.

Gebrochene oder fehlende Teile der Dacheindeckung können aufgrund der zusätzlichen wasserableitenden Schicht des Unterdaches längere Zeit unbemerkt bleiben. 

Die Vordeckung wird aber durch den nun fehlenden UV-Schutz nach einiger Zeit ihre Funktion einbüßen.

Maßnahme => Es ist notwendig die Dacheindeckung regelmäßig zu überprüfen, um solche Schäden zu vermeiden. Bei späteren Arbeiten (z.B. Montage einer SAT-Anlage) sind etwaige Durchdringungen sachgerecht, durch ein Fachunternehmen an die Vordeckung anzuschließen.

Das Holz soll durch den Anstrich vor Umwelteinflüssen (Feuchtigkeit, UV-Strahlung, Schädlingsbefall) geschützt werden.

Maßnahme => Der Anstrich muss regelmäßig (zumindest einmal pro Jahr) kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden.

Ein zu häufiger Anstrich führt zu großen Schichtdicken und damit zu einem hohen Feuchtigkeitsgehalt. Ist ein Anstrich aufgrund zu später Wartung stark abgewittert oder blättert ab, muss die Oberfläche bis zum gesunden Holz abgeschliffen werden.

Es ist daher die Entscheidung über die Erneuerung des Anstrichs in Abstimmung mit einer fachkundigen Person durchzuführen.

Die Pflege und Wartung des Anstriches hat nach den Angaben des Herstellers und mit einem geeigneten Produkt entsprechend dem Erstanstrich zu erfolgen.

Die Dacheindeckung ist als die „schützende Haut“ der Dachkonstruktion, ständigen Witterungseinflüssen wie Wind, Regen, Hagel, UV-Strahlen, Schnee und Eis sowie großen Temperaturschwankungen ausgesetzt. 

Maßnahme => Deshalb ist die Dachdeckung regelmäßig und periodisch, mindestens einmal im Jahr, durch eine fachkundige Person zu überprüfen. Starke Verschmutzungen (durch Laub, Schlamm, Pflanzenbewuchs) sollen dabei beseitigt werden. Anschlusspunkte von aufgehendem Mauerwerk, Dachränder und Durchdringungen der Dachhaut sind bei der jährlichen Sichtkontrolle ebenfalls zu überprüfen. 

Zudem soll nach Unwettern und auch nach dem Abtauen der Schneedecke die Dachdeckung nach oberflächlichen Schäden untersucht werden. 

Aufgetretene Schäden sind umgehend durch eine Fachfirmen zu beheben. 

Wenn Bepflanzungen aufgebracht werden ist dies mit einer Fachfirma abzuklären, damit nicht durch ungeeignete Bepflanzung die Dachhaut beschädigt wird.

Maßnahme => Die Dachabschlüsse müssen gemeinsam mit der Dachhaut jährlich kontrolliert werden. Falls Bauteile schadhaft sind, müssen diese durch ein Fachunternehmen ausgetauscht werden.