Die Außenhülle

Die Außenhülle muss Jahr und Tag Wind und Wetter trotzen und bildet die aufgehenden Wände. 

Maßnahme => Die Oberflächen und Anschlüsse von Fassaden sind regelmäßig durch eine fachkundige Person zu kontrollieren. Die Inspektionsintervalle sind mit dem ausführenden Fachbetrieb abzustimmen.

Die Außenhülle muss Jahr und Tag Wind und Wetter trotzen und bildet die aufgehenden Wände. Farbliche Veränderungen können durch UV-Strahlung, Wasser und Wind, je nach Lage und Himmelsrichtung bzw.  sonstige Einflüsse entstehen.

Vor allem der Sockelbereich und die sogenannte „Wetterseite“ sind den Witterungseinflüssen stärker ausgesetzt. 

Maßnahme => Die Oberflächen von Fassaden sind jährlich zu kontrollieren. Dabei ist auch auf   die Funktionstüchtigkeit der Lüftungsöffnungen (Insektenschutzgitter) zu achten, ggf. sind auch Kriechkeller zu überprüfen und zu reinigen. 

Frei bewitterte Befestigungsmittel sind auf Korrosion zu prüfen. 

Unbehandelte Holzoberflächen verwittern langsam und es entsteht eine natürliche, meist graue Schutzschicht. Das ist ein Prozess bei dem Lignin (Holzinhaltsstoff) abgebaut wird und gleichzeitig werden wasserlösliche Inhaltsstoffe ausgewaschen.

Die entstehenden Verfärbungen verlaufen entsprechend der unterschiedlichen Witterungsbedingungen, abhängig von Höhenlage, Klima und Ausrichtung der Fassade ungleichmäßig und es entstehen verschiedene, natürliche Farbnuancen (braun, grau bis schwarz).

Maßnahme => Vergraute Holzflächen müssen lediglich schonend gereinigt und regelmäßig auf Schäden untersucht werden. Wenn Holz bereits vergraut ist kann es ohne Vorbehandlung nicht dauerhaft mit einem Anstrich versehen werden.

Es sollte eine optische Kontrolle nach Unwettern und nach der Frostperiode durchgeführt werden.

Bei Bedarf sind schadhafte Teile auszutauschen.

Die Pflegeintervalle müssen gemäß Pflege- und Wartungsanweisungen des Farblieferanten unter Berücksichtigung der lokalen Witterungsverhältnisse eingehalten werden.

Abwitterungen wie Lackrisse, Abblätterungen, Bläuebefall, Feuchteunterwanderungen, Vergrauungen oder mechanische Verletzungen machen eine Erneuerung des Anstrichs unumgänglich. Geeignete Produkte für den Folgeanstrich sind mit dem Farblieferanten des Erstanstriches oder einer anderen Fachfirma abzuklären. 

Maßnahme => Eine sorgfältige Sichtkontrolle und schonende Reinigung des Anstriches hat mindestens einmal jährlich und nach besonderen Wetterereignissen (z.B. Hagel) zu erfolgen. Durch Beschädigungen (Risse) kann Feuchtigkeit eindringen und das Holz zerstören.

Der Anstrich ist bei Erfordernis zur Aufrechterhaltung der Schutzwirkung zu erneuern. 

Die Beurteilung des Anstrichs und die Erneuerung ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.

Maßnahme => Anstriche sind insbesondere im Kantenbereich sorgfältig zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern. Die Beurteilung des Anstrichs und die Erneuerung ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.

Maßnahme => Bei Ergänzungen oder Reparatur ist mit Farbunterschieden zu rechnen.

Platten sind regelmäßig auf ihren Zustand zu kontrollieren und nach Angaben der Hersteller zu reinigen, erfordern aber keiner weiteren Pflege.