Statik / Konstruktion

Die Tragkonstruktion muss dauerhaft erhalten bleiben.

Maßnahme => Bei bereits montierten Objekten dürfen keine Holzteile wie Riegel, Unterzüge, Deckenbalken, Pfetten, Sparren, Platten, Lattungen, Schalungen geschwächt oder gar entfernt werden. Das gilt auch für sämtliche tragenden Verbindungsmittel. Jedes Bauwerk verformt sich unter dem Einfluss von Belastungen!

Bei nachträglichen Änderungen (Umbau generell, Einbau von Glaswänden, Zwischenwänden, Herstellung von Öffnungen, Änderungen in der Dachkonstruktion, und dgl.), ist immer eine fachkundige Person (Holzbau-Meister, Zimmermeister oder Statiker) beizuziehen. 

Wenn schwere Einrichtungsgegenstände wie Wasserbetten, Kachelöfen, schwere Regale etc.) nachträglich aufgestellt werden, die in der Werksplanung nicht bekanntgegebenen wurden, sind der ausführende Holzbaubetrieb oder der Tragwerksplaner einzubinden.

Die Kombination vom Holz mit anderen Materialien wie Blech kann zu Rissbildungen, aufgrund der unterschiedlichen temperaturbedingten Dehnungen, führen.

Ebenso sind etwaige Hochzüge mit Kittputzleisten auf Plattenwerkstoffe zu betrachten.

Maßnahme => Eine mindestens jährliche Kontrolle ist erforderlich. Die Reparatur von festgestellten Veränderungen soll durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Durch das normale Quell- und Schwindverhalten kann es bei der Verwendung von Kantholz zur Bildung von Rissen kommen. 

Harzgallen können durch Wärmeeinwirkung abtropfen oder bei Anstrichen Verfärbungen hervorrufen.

Die Konstruktion wurde nach den geltenden Regeln der Technik (Schneelast, Windlast und dgl.) dimensioniert.

Durch außergewöhnliche Ereignisse können Beschädigungen auftreten, die in der Folge die Funktion und Gebrauchstauglichkeit beeinflussen können.

Beispiele sind:

• Stark beschädigte Oberflächen durch Hagel die die Dichtheit beeinträchtigen;

• Für die Lage außergewöhnliche Schneemengen z.B. große Schneeverwehungen die das Abschaufeln von Schnee erforderlich machen;

• Wasserschäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Rohrbrüche die eine rasche Trocknung der Konstruktion durch das ausführende Unternehmen erforderlich machen.

Maßnahme => Die Konstruktion ist nach außergewöhnlichen Ereignissen rasch durch Fachleute, die mit entsprechenden Schutzmaßnahmen tätig werden, zu kontrollieren, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen. Für alle Fragen der Bauphysik und Statik sind Fachleute (Holzbau-Meister, Zimmermeister, Bauphysiker, Tragwerksplaner) beizuziehen. 

Im Sockelbereich ist mit einer erhöhten Spritzwasserbelastung zu rechnen. Dieser Sockelbereich ist etwa 30 cm hoch. Es wurde die kürzere Lebensdauer durch die erhöhte Spritzwasserbelastung bewusst in Kauf genommen und dieser als Opferholz ausgeführt. Damit wird die Erneuerung des Sockels unabhängig von der darüberliegenden Fassade möglich.

Maßnahme => Der Zustand des Sockels ist regelmäßig zu beobachten und es ist der ausführende Betrieb oder ein anderer Fachbetrieb bei erkennbaren Veränderungen zu kontaktieren.

Die ausgeführte Kehlbalkenlage (Zangendecke) ist für die Durchführung von erforderlichen Wartungsarbeiten vorgesehen. Daher darf die Decke nur mit maximal 150 kg/m² benutzt werden.

Maßnahmen => Es sind Lagerungen aus Brandschutzgründen nicht zulässig. 

Wenn ein späterer Ausbau dieses Bereichs erfolgen soll, sind Fachleute (Holzbau-Meister, Zimmermeister, Tragwerksplaner) beizuziehen.

Maßnahme => Kellerwände sind in regelmäßigen Abständen, genauestens auf Risse und Schäden durch Feuchtigkeit zu kontrollieren.

Dabei ist insbesondere auch auf eindringende Feuchtigkeit oder Salzausblühungen im Bereich der Böden, Wände und Decken zu achten. Ein muffiger Geruch lässt auf Pilzbefall schließen. 

In größeren Abständen (das Intervall ist mit dem Hersteller der Bauwerksabdichtung zu vereinbaren) müssen die gesamten Bauwerksabdichtungen einer genauen Untersuchung/Begutachtung unterzogen werden.